Urlaub auf den Malediven statt Marsch in den Lohnsteuerstaat
Oktober 26, 2009 on 11:40 am | In Allgemein | wong it! | Keine KommentareDie Welt bereisen, fremde Städte kennenlernen, in andere Kulturen eintauchen und diese leben. Nicht nur die Wikinger oder Marco Polo trieb es in die Ferne – auch heute ist ein Traum vieler, die Welt zu entdecken. Doch häufig ist selbst bei den weniger Anspruchsvollen nach dem Urlaub im Steuerdschungel die Reise zu Ende.
Durch stetig wachsende Steuern flutscht der Geldbeutel immer leichter in die noch so kleine Hosentasche. Meist jedoch erreicht die Geldbörse bzw. das Konto ohnehin nur ein Bruchteil des mühevoll Verdienten. „Quellensteuer“ nennt sich der Schuldige. Es handelt sich dabei um Steuern, die direkt an der Quelle abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Dazu gehört auch die polemisch beäugte Lohnsteuer. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer (direkte Steuer), der Arbeitgeber jedoch ist bei jeder Lohnabrechnung für die Berechnung und Einbehaltung der Lohnsteuer vom Bruttolohn und die Überführung an das jeweilige Finanzamt zuständig.
„Marsch in den Lohnsteuerstaat“ statt Urlaub auf den Malediven lautet das ernüchternde Fazit. Denn aufgrund der steigenden Lohnsteuer bleibt dem Einzelnen immer weniger vom Lohn übrig. Im Gegensatz zu den direkten Unternehmenssteuern hat der Anteil der Lohnsteuer am Bruttonationaleinkommen (BNE) in den letzten Jahren unaufhaltsam zugenommen.
Dennoch gibt es einige Tipps und Tricks, die helfen, sich im Dschungel des komplizierten deutschen Steuerrechtes nicht zu verlaufen und sich am Ende des Parcours gar über bares Geld zu freuen. Ganz oben an steht der Lohnsteuerjahresausgleich, mit dem es sofort mehr Geld gibt, denn mithilfe des Lohnsteuerausgleichs kann sich der Arbeitnehmer zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen. Doch warum überhaupt zu viel bezahlen? Die Tatsache, dass zu viele Steuern über den Arbeitgeber an das Finanzamt überführt wurden, rührt meist daher, dass die dem Staat zustehenden Steuern auf das gesamte Jahreseinkommen, statt auf das des einzelnen Monats erhoben werden. Es wird demnach davon ausgegangen, der Arbeitnehmer sei das ganze Jahr über unverändert beschäftigt – meist ist das aber nur in der Theorie der Fall. Bereits dann, wenn man nur über einen Zeitraum von einem Monat schlechter verdient, hat man schon zu viele Steuern bezahlt – Geld, das man nicht an den Staat verschenken sollte.
Stattdessen:
Der Steuererklärung den Schrecken nehmen und vom Lohnsteuerjahresausgleich und anderen Ermäßigungen profitieren. Auf diese Weise kann man Geld vom Finanzamt zurückbekommen – das lässt nicht nur die Geldbörse wieder gesünder aussehen, sondern auch den Arbeitnehmer – nach erholsamem Urlaub – mit frischem Teint strahlen.
Tags: Lohnsteuer, Lohnsteuer sparen, Lohnsteuer-Beratung
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